BMU Klimaschutzinitiative - Förderung LED Beleuchtung für die Öffentliche Hand
Wann?
Antragszeiträume 2019
01.01.2019 - 31.03.2019
01.07.2019 - 30.09.2019
Was
Objekte
Gefördert werden u.a. LED – Innen- und Hallenbeleuchtung mit einer Treibhausgasreduzierung von mindestens 50 % im Vergleich zur Altanlage
Wer
Zielgruppe
Kommunen und deren Eigenbetriebe (25 % Anteil Kommune)
Wie
Fördergegenstand
Im Bereich der Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem Zuschuss von 25 % der Investitionskosten. Mindestförderung 5.000,- €. Diese Fördermittel können kumuliert werden mit anderen Fördermitteln. Förderzeitraum bzw. Umsetzungszeitraum 1 Jahr.
Erweitertes Förderprogramm

Bitte beachten Sie die zusätzlichen besonderen Förderungsmöglichkeiten mit erhöhten Förderquoten für Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen sowie finanzschwachen Kommunen! Entsprechend verringert sich die Mindestprojektgröße.
Sparpotentiale

Mit LED-Beleuchtungssystemen lassen sich heute Beleuchtungsanlagen realisieren, die wesentlich mehr Licht erzeugen und weniger Energie verbrauchen als Altanlagen mit herkömmlicher Technik.
Fördervolumen

Gegenstand der Förderung ist der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 50 %.