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KLIMASCHUTZINITIATIVE – FÖRDERUNG 2024

 
  LED BELEUCHTUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHE HAND
WANN   ANTRAGSZEITRÄUME 2024

Anträge können ganzjährig gestellt werden
WAS OBJEKTE

Gefördert werden u.a. LED – Innen- und Hallenbeleuchtung mit einer Treibhausgasreduzierung von mindestens 50 % im Vergleich zur Altanlage und mit einer Systemlichtausbeute von mindestens 100 lm/W, einer Farbwiedergabe von Ra 80 und Mindestlebensdauer von L80 bei 50.000 Betriebsstunden.

Technischer Annex (TA) zur Kommunalrichtlinie
WER ANTRAGSBERECHTIGTE
 
  • Kommunen
  • kommunale Zusammenschlüsse
  • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
WIE

FÖRDERGEGENSTAND

Im Bereich Hallen- und Innenbeleuchtung Zuschuss von 25 %, bzw. 40 % für finanzschwache Kommunen und Institutionen in den Kohlerevieren.

ZU BEACHTEN

EIGENMITTEL

Ab 01.01.2024 müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 Prozent (bzw. 10 Prozent bei finanzschwachen Kommunen) des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Angaben aufgebracht werden.

KUMULIERUNG MIT ANDEREN FÖRDERUNGEN

Die Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten anderer Geber ist möglich, sofern beihilferechtliche Vorgaben (siehe Nummer 8.2 der Kommunalrichtlinie) dem nicht entgegenstehen und Eigenmittel in vorgenannter Höhe eingebracht werden. Soweit zusätzlich Drittmittel eingebracht werden können, sind diese im Antrag auszuweisen.
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

MINDESTZUWENDUNG

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung von 5.000 € je Antrag ergibt.

BELEUCHTUNGSPLANUNG

Es ist eine Lichtplanung nach DIN EN 12464-1, bzw. bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierten Fachplaner zu erstellen.

SPARPOTENTIALE

 

Mit LED-Beleuchtungssystemen lassen sich heute Beleuchtungsanlagen realisieren, die wesentlich mehr Licht erzeugen und weniger Energie verbrauchen als Altanlagen mit herkömmlicher Technik.

FÖRDERSÄTZE FÜR DEUTSCHE BRAUNKOHLEGEBIETE

 

Die Sonderförderung der Braunkohlegebiete erfolgt künftig den finanzschwachen Kommunen gleichgestellt mit einem Fördersatz von 40 %.

Fördergebiete:

  • Rheinisches Revier mit den drei Tagebauen Inden, Garzweiler und Hambach - Kommunen und Landkreise Rhein-Kreis, Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach
  • Lausitzer Revier mit den Gebieten Jänsch-Walde und Welzow-Süd (beide Brandenburg) - Kommunen und Landkreise Kreis Dahme-Spreewald, Kreis Elbe-Elster, Kreis Oberspreewald-Lausitz, Kreis Spree-Neiße, Stadt Cottbus, sowie Gebiete Nochten und Reichwalde (beide Sachsen) - Landkreise Bautzen und Görlitz
  • Mitteldeutsches Revier mit Profen (Sachsen-Anhalt und Sachsen) und Vereinigtes Schleenhain (Sachsen und Thüringen) - Kommunen und Landkreise Sachsen: Stadt Leipzig, Kreis Leipzig, Kreis Nordsachsen und Kommunen und Landkreise Sachsen-Anhalt, Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle, Kreis Mansfeld-Südharz, Kreis Anhalt-Bitterfeld - Thüringen: Kreis Altenburger Land
  • Helmstedter Revier mit Helmstedt/Wulfersdorf, Treue, Schöningen und Alversdorf - Kommunen und Landkreise Stadt Braunschweig, Kreis Helmstedt, Kreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfsburg
     
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FÖRDERVOLUMEN

Bitte beachten Sie, dass bei der Mindestzuwendung von 5.000 € in Abhängigkeit von der
jeweiligen Förderquote eine Mindestprojektgröße vorhanden sein muss.

FÖRDERBERATUNG

Agentur für kommunalen Klimaschutz

Telefon: +49 30 390 01 - 170
E-Mail: agentur@klimaschutz.de

ANTRAGSBERATUNG UND -BEGLEITUNG

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Telefon: +49 30 72618 0000
E-Mail: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org


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