3. BELEUCHTUNGSPLANUNG

Die Planung einer Beleuchtungsanlage stellt eine komplexe Aufgabe dar, bei der in Koordination mit dem Bauherren, dem Architekten und dem Haustechnik-Planer eine Lichtlösung erarbeitet wird. Diese sollte den gültigen Normen und Richtlinien genügen und die Gütemerkmale für eine gute Beleuchtung erfüllen (siehe Abs.4). Nicht zuletzt trägt eine gelungene Lichtplanung in Synergie mit der Innenarchitektur zu einem angenehmen Raumklima bei.

3.1 VORAUSSETZUNGEN

Zur Planung einer Beleuchtungsanlage sind folgende Unterlagen bzw. Angaben erforderlich:

  • Grundriß- und Schnittpläne der Räume bzw. Raumabmessungen
  • Deckensystem (Konstruktionsart und Deckenachsmaß)
  • Farben bzw. Reflexionsgrade von Decke, Wänden, Boden und Möbeln
  • Möblierung oder Maschinenanordnung
  • Raumnutzung und Sehaufgabe
  • Lage von Arbeits- und Umgebungsbereichen
  • Betriebsbedingungen wie z.B. Temperatur, Staub und Feuchtigkeit

 

3.2 NORMEN

Beleuchtungsanlagen sollen den einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen. Basis bildet die europäische Norm EN 12464 „Beleuchtung von Arbeitsstätten“.

3.2.1 EN 12464 Teil 1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“

Auszug DIN EN 12464-1
Die angegebenen Wartungswerte der Beleuchtungsstärke sind Mittelwerte über dem Arbeitsbereich auf der Bezugsfläche, die horizontal, vertikal oder geneigt sein kann. Unabhängig vom Alter und Zustand der Beleuchtungsanlage darf die mittlere Beleuchtungsstärke nicht unter den angegebenen Wert fallen.

Der UGR-Wert einer Beleuchtungsanlage darf den angegebenen Wert nicht überschreiten.

Überarbeitung DIN EN 12464-1
Die Norm befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird voraussichtlich im Herbst 2021 neu erscheinen. Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Beleuchtungsstärken werden in der neuen Fassung durch weitere, höhere Beleuchtungsstärken ergänzt. Damit entsteht für den Planer ein größerer Handlungsspielraum, um sensiblen Beleuchtungsaufgaben gerecht zu werden.

3.2.2 Weitere Normen und Richtlinien

EN 1838                    Notbeleuchtung
EN 12193                  Sportstättenbeleuchtung
EN 15193                  Energetische Bewertung von Gebäuden
BSI LG 7                    Lighting Guide 7: Office Lighting
DIN 5035                   Beleuchtung mit künstlichem Licht
DIN 67528                Beleuchtung von öffentlichen Parkbauten und öffentlichen Parkplätzen
DIN SPEC 67600      Biologisch wirksame Beleuchtung - Planungsempfehlungen
DIN V 18599             Energetische Bewertung von Gebäuden
ASR 7/3                     Arbeitsstättenrichtlinie
BGR 131                    Berufsgenossenschaftliche Regeln

Vorgaben von Fachverbänden

3.3 BESONDERE ANFORDERUNGEN

3.3.1 Höhere Schutzart

Zu den häufigsten Belastungen, denen elektrische Betriebsmittel ausgesetzt sind, zählen Staub und Feuchtigkeit. In Räumen mit diesen Bedingungen müssen Leuchten höherer Schutzart eingesetzt werden, die mit Maßnahmen gegen das Eindringen von Fremdkörpern und/oder Wasser ausgestattet sind (siehe Abs. 8.6.).

3.3.2 Feuergefährdete Betriebsstätten

Hierbei handelt es sich um Räume, bei denen die Gefahr besteht, dass sich z.B. leicht entzündliche Stoffe dem elektrischen Betriebsmittel so weit nähern, dass ein Brand verursacht werden kann. Leuchten müssen bei Feuergefährdung durch Staub und/oder Fasern die Mindestschutzart IP 50 und die Kennzeichnung D erfüllen (siehe Abs. 8.6.). In diesem Fall dürfen die Temperaturen der Leuchtenoberflächen, auf denen sich bei bestimmungsgemäßer Montage leichtentzündliche Stoffe ablagern können, bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.

3.3.3 Hohe bzw. niedrige Umgebungstemperaturen

Leuchten werden unter Laborbedingungen mit genormten Parametern geprüft. Die Raum-Temperatur liegt dabei in der Regel bei 25°C. Sollte in der Praxis die Umgebungstemperatur davon stark abweichen (z.B. Kühlhäuser, Werkhallen mit Prozesswärme), ist mit dem Leuchtenhersteller Rücksprache zu nehmen. Ggf. sind Spezialleuchten erforderlich.

3.3.4 Resistenz gegen aggressive Stoffe

Ist je nach Einsatzgebiet mit aggressiven Stoffen in der Raumatmosphäre zu rechnen, muss mit dem Leuchtenhersteller Rücksprache genommen werden, um die Eignung der Leuchten zu beurteilen. Dazu sind Angaben über die Art der Stoffe, deren Konzentration in der Umgebungsluft, Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit erforderlich. Bezüglich Chemikalienverträglichkeit von Kunststoffen siehe Abs. 8.2.4. In diesem Zusammenhang muss auch die Resistenz gegen chemische Reinigungsmittel  geprüft werden.

3.3.5 Splitterschutz

Sowohl in sensiblen Produktionsbereichen wie auch insbesondere in Räumen der Lebensmittelindustrie müssen Verunreinigungen durch Glassplitter (z.B. bei Leuchtmittel-Beschädigung) vermieden werden. Aus diesem Grund sind Lampen mit Schutzschlauch oder geschlossene Leuchten einzusetzen.

3.3.6 Erhöhte Sicherheitsanforderungen in der Lebensmittelindustrie

Beim Einsatz von Leuchten in Räumen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie gelten besonders strenge Kriterien. Neben einer höheren Schutzart stehen dabei Splitterschutz, mechanische und chemische Beständigkeit sowie Reinigungs- bzw. Wartungsaspekte im Fokus. Über entsprechende Prüfungen nach DIN 10500 muss der Nachweis erbracht werden, dass diese Leuchten dem IFS Food (International Featured Standards Food, früher International Food Standard) bzw. dem BRC-Global Standard Food (British Retail Consortium) genügen und somit in gemäß dieser Standards zertifizierten Unternehmen eingesetzt werden dürfen.

3.3.7 Ballwurfsicherheit

In Sporthallen ist damit zu rechnen, dass Bälle mit relativ hoher Aufprallgeschwindigkeit mit  den Leuchten kollidieren. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Leuchtmittel durch den Aufprall nicht zerstört werden und damit durch herabfallende Teile keine Unfallgefahr für Menschen ausgeht. Leuchten für Sporthallen müssen deshalb ballwurfsicher sein (siehe Abs. 8.6.).

3.3.8 Bildschirmarbeitsplatztauglichkeit

In Räumen mit Bildschirmen kann eine nicht bildschirmgerechte Beleuchtung zu Spiegelungen und damit zu Blendungserscheinungen führen. Bei einer Lichtplanung muss deshalb der Bereich für die Leuchtenmontage ermittelt werden, der zu Störungen führen kann, und die Art und Anordnung der Leuchten so gewählt werden, dass keine störenden Reflexionen entstehen. Bildschirmtaugliche Leuchten sind mit spezieller Lichttechnik versehen, bei der die Leuchtdichten in den kritischen Winkelbereichen reduziert sind (siehe Abs. 4.3.).

3.3.9 Höhere Anforderungen an die Farbwiederbgabe

Unterschiedliche Farbwiedergabeeigenschaften von Leuchtmitteln führen zu unterschiedlichen Farbwahrnehmungen, wodurch Sehleistung und Wohlbefinden beeinflußt werden. Insbesondere für Sehaufgaben, bei denen Farben abgestimmt und kontrolliert werden müssen (z.B. Zahntechniker-Labor, Druckerei, Textilverarbeitung und –verkauf) ist auf eine wirklichkeitsgetreue Farbwiedergabe zu achten. Dazu sind entsprechende Leuchtmittel mit bestmöglicher Farbwiedergabe einzusetzen.

3.3.10 Reinräume

Reinraumtechnik schützt Produkte, Prozesse und den  Menschen vor schädlichen Auswirkungen von Verunreinigungen. Somit werden an die Betriebsmittel (u.a. Leuchten) höchste Qualitätsansprüche gestellt wie beispielsweise die Reduzierung der Partikelemission. Reinraum-Anwendungen findet man z.B. in Krankenhäusern, in der Pharma- bzw. Nahrungsmittelindustrie, in der Mikroelektronik und in Forschungslabors.

3.4 WARTUNGSFAKTOR

Die in der EN 12464 angegebenen Beleuchtungsstärken sind sogenannte Wartungswerte und dürfen nicht unterschritten werden. Da das tatsächliche Beleuchtungsniveau in der Praxis wegen Alterung der Leuchtmittel und Verschmutzung von Lampen, Leuchten und Räumen abnimmt, wird dies mit der Einrechnung eines Wartungsfaktors kompensiert (siehe Abs. 4.1). Es ist Aufgabe des Lichtplaners, für die jeweilige Raumnutzung den Wartungsfaktor festzulegen bzw. zu errechnen und einen Wartungsplan zu erstellen. Mathematisch stellt der Wartungsfaktor das Produkt aus vier Teilwartungsfaktoren dar:

WF=LLWF x LLF x LWF x RWF

LLF       Lampenlebensdauerfaktor
             (Lampenausfall während der Nutzungsdauer)

LLWF    Lampenlichtstrom-Wartungsfaktor
             (Abnahme des Lichtstromes während der Nutzungsdauer)

LWF      Leuchtenwartungsfaktor
             (Verschmutzung der Leuchten zwischen zwei Reinigungen)

RWF     Raumwartungsfaktor
             (Abnahme der Reflexionsgrade der Raumflächen)

WF       Wartungsfaktor

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